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   LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13   

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https://dejure.org/2014,51254
LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 (https://dejure.org/2014,51254)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 (https://dejure.org/2014,51254)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 11 Sa 898/13 (https://dejure.org/2014,51254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befristeter Arbeitsvertrag, Arbeitgeberwechsel, Missbrauchskontrolle

  • IWW

    § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), § ... 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG, § 72 LPVG NRW, § 72 LPVG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 44 b SGB II, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, Art. 33 Abs. 2 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Missbrauchskontrolle eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei Arbeitgeberwechsel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13
    Das Anschlussverbot ist nicht mit dem Beschäftigungsbetrieb oder dem Arbeitsplatz verknüpft (BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - m. w. N.).

    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - m. w. N.).

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S

    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13
    Das folgt aus dem gesetzgeberischen Zweck, die Flexibilität der Beschäftigung zu fördern (vgl.: BAG, Urt. v. 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - m. w. N.).
  • ArbG Köln, 30.08.2013 - 19 Ca 634/13
    Auszug aus LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.08.2013 - 19 Ca 634/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung,

    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urt. v. 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 -, Rn. 21, juris; BAG, Urt. v. 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -, Rn. 17, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 -, Rn. 21, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 -, Rn. 28, juris).
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